Die österreichische Vignette ist eine Pauschalgebühr für die Nutzung des mautpflichtigen Straßennetzes (Autobahnen und Schnellstraßen) in Österreich. Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller mautpflichtigen Strecken, ausgenommen Sondermautstrecken wie bestimmte Tunnel und Gebirgspässe.
Die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen werden von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) betrieben. Die ASFINAG ist ein staatliches Unternehmen, das für Bau, Betrieb und Erhalt des österreichischen Autobahnnetzes verantwortlich ist.
Mautpflichtig sind alle Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) in Österreich. Bundesstraßen (B-Straßen), Landesstraßen und Gemeindestraßen sind mautfrei. Für bestimmte Tunnel und Gebirgspässe gilt zusätzlich zur Vignette eine Sondermaut.
Ja, die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge – unabhängig vom Zulassungsland. Ausländische Fahrer können sowohl digitale als auch Klebevignetten kaufen. Bei der digitalen Vignette wird das ausländische Kennzeichen eingetragen.
Vignetten sind erhältlich: online auf der ASFINAG-Website, über die ASFINAG-App, an Tankstellen in Österreich und in Grenznähe, bei ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen, in Tabak-Trafiken und bei der Post. Die digitale Vignette ist nur online oder per App erhältlich.
Ja, Sie können eine Vignette im Voraus kaufen und ein zukünftiges Startdatum angeben. Die Jahresvignette für das folgende Jahr ist ab Anfang November des Vorjahres erhältlich. Beachten Sie, dass die Vignette erst ab dem angegebenen Startdatum gültig ist.
Online werden Kreditkarten (Visa, Mastercard, Amex), Debitkarten und PayPal akzeptiert. An Tankstellen und Trafiken können Sie auch bar bezahlen. Apple Pay und Google Pay werden je nach Anbieter unterstützt.
Grundsätzlich können Vignetten nicht zurückgegeben oder storniert werden. Ausnahmen gelten bei Fahrzeugdiebstahl (mit Polizeiprotokoll) oder bei schwerwiegenden technischen Fehlern beim Kauf. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die ASFINAG.
Die Klebevignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Empfohlene Position: rechts oben oder links oben, gut sichtbar. Die Schutzfolie vollständig entfernen, Vignette blasenfrei aufkleben. Eine falsch angebrachte Vignette gilt als ungültig.
Die digitale Vignette wird automatisch aktiviert, sobald Sie sie kaufen und ein Startdatum angeben. Sie müssen nichts am Fahrzeug anbringen. Die Vignette ist mit Ihrem Kennzeichen verknüpft und wird bei Kontrollen automatisch erkannt.
Nein. Vignetten sind fahrzeuggebunden und können nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie eine neue Vignette für das neue Fahrzeug kaufen.
Die Kontrolle erfolgt durch automatische Kamerasysteme an Autobahnen und Schnellstraßen sowie durch mobile Kontrollen durch ASFINAG-Mautkontrollorgane. Bei der digitalen Vignette wird das Kennzeichen elektronisch abgeglichen. Bei der Klebevignette erfolgt eine visuelle Kontrolle.
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres gültig. Das entspricht einem Gültigkeitszeitraum von ca. 14 Monaten. Eine Jahresvignette 2025 ist also von 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026 gültig.
Wer ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen fährt, riskiert eine Ersatzmaut von € 120. Diese kann sofort bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, kann eine gerichtliche Strafe von bis zu € 3.000 verhängt werden.
Einsprüche müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich bei der ASFINAG eingelegt werden. Fügen Sie alle relevanten Belege bei (Kaufbeleg, Fotos, etc.). Die ASFINAG prüft den Fall und entscheidet über die Berechtigung des Einspruchs. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beschwerdeleitfaden.
Ja. Elektrofahrzeuge sind nicht von der Vignettenpflicht befreit. Sie benötigen dieselbe Vignette wie konventionelle Fahrzeuge. Eine Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, die generell von der Mautpflicht befreit sind (Einsatzfahrzeuge etc.).
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des ziehenden Fahrzeugs gilt auch für den Anhänger. Beachten Sie jedoch, dass das Gesamtgewicht des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) bei der Kategorisierung relevant sein kann.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich in Österreich. Für andere Länder mit Vignettenpflicht (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn) benötigen Sie separate Vignetten.
Die GO-Maut ist die streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Österreich. Sie wird über den GO-Box-Transponder elektronisch abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach der gefahrenen Strecke, der Achsenzahl und der Emissionsklasse des Fahrzeugs.
GO-Boxen sind erhältlich an ASFINAG-Servicestellen, bei autorisierten Vertriebspartnern und online. Sie müssen vor der ersten Fahrt auf österreichischen Mautstraßen mit ausreichend Guthaben aufgeladen werden.
Wenn Ihre digitale Vignette bei einer Kontrolle nicht erkannt wird, zeigen Sie Ihren Kaufbeleg vor. Kontaktieren Sie anschließend die ASFINAG, um das Problem zu klären. Mögliche Ursachen: falsches Kennzeichen eingegeben, technischer Fehler im System.
Ja. Auf der ASFINAG-Website können Sie mit Ihrem Kennzeichen die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette überprüfen. Dies empfiehlt sich vor längeren Fahrten auf österreichischen Autobahnen.